Die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 sowie nach 4.1.5.12 mssen erfllt sein.

Zustzliche Vorschrift:
Die Verpackungen mssen aufrecht befrdert werden.

Sondervorschrift fr die Verpackung PP26:
Fr die UN-Nummer 3555 muss die Verpackungen bleifrei sein.


